USA: Gericht verbietet Weiterverkauf von gebrauchter Software

djhousepunk

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Zum Artikel: USA: Gericht verbietet Weiterverkauf von gebrauchter Software
 
HAHAHAHAH Ach ist das Putzig.
Man o man und dan wundert man sich über Spiele die sich nicht gut verkaufen und Raubkopierer.
Ich spiele schon seit 10 Jahren aber langsam wierds mir zu öde.
Am anfang waren es Raubkopirer, dan Digital scheiss ala DLC, Live, PSN... und Streaming.
Jetzt der Gebrauchtmarkt.
Tja Glücklicher weisse, von den 10 Jahren gibt es noch über 200 gute Spiele die ich noch nicht gespielt habe.
 
Wenn sich das in den USA durchsetzt, dann auch bald bei uns.

Die Zukunft ist dann wohl, dass ich für Dinge bezahle, die mir dann aber trotzdem nicht gehören.

Erschreckend wie die Völker immer mehr entrechtet werden und Unternehmen weiter an Macht gewinnen.
Dann darf man also nicht mehr entscheiden, was man mit seinen Sachen macht.
Enteignung-light (die volle Version kommt dann sicher auch noch).
Kapitalismus und Sozialismus laufen auf die gleichen Dinge hinaus, es heißt nur anders und der Weg ist ein anderer.

Es ist widerlich, dass ich als ehrlicher Käufer mit Raubkopierern gleichgesetzt werde.
 
Glücklicherweise gibt es noch so ergänzende Rechtsnormen wie das europäische Urheberrecht und auch lokales nationales Urheberrecht, die selbstverständlich vor den EULAs Vorrang haben.
Sollte also in den EULAs irgenwelcher Kram drinstehen, der gegen das Urheberrecht des jeweiligen Landes verstößt, sind natürlich auch diese Passagen der EULAs einfach ungültig.

Interessantes Urteil, denn im Endeffekt steht in der First Sale Doctrine auch der "Erschöpfungsgrundsatz" des europäischen Urheberrechts drin.
Also in Einfach: nach der ersten Stelle, an der der Copyright Inhaber seine Ware in den Verkehr bringt, endet dann sein Bestimmungsrecht, wie danach damit verfahren werden kann. Beschränkungen wie Vermietverbote sind soweit ok, die müssen abgestimmt sein, aber ein Weiterverkaufsverbot kann nicht einfach von Anfang an mit verfügt werden. Wer also eine einmal erworbene Sache dann weitergeben/weiterverkaufen möchte, der darf das und braucht eine anderslautende Lizenzbestimmung nicht so beachten.

Aber mal sehen, was andere Instanzen dazu sagen, das war ein Bezirksgericht. Ich könnte mir vorstellen, dass solche Sachen bis ganz hoch gehen, weil es darum geht, einen fundamentalen Grundsatz anzuändern. Für die großen Softwarefirmen wäre so ein Urteil ein gefundenes Fressen, und für die Spieler und auch viele Händler wäre das das Aus/der Tod einer lange völlig legalen Handhabung.

Wenn Weiterverkauf von Software nicht erlaubt ist, dann ist das Produkt in meinen Augen minderwertig oder zumindest völlig überteuert, so ein bösartiges Manko muss sich im Produktpreis niederschalgen.
 
Socke @

Wenn sich das in den USA durchsetzt, dann auch bald bei uns.

Die Zukunft ist dann wohl, dass ich für Dinge bezahle, die mir dann aber trotzdem nicht gehören.

Erschreckend wie die Völker immer mehr entrechtet werden und Unternehmen weiter an Macht gewinnen.
Dann darf man also nicht mehr entscheiden, was man mit seinen Sachen macht.
Enteignung-light (die volle Version kommt dann sicher auch noch).
Kapitalismus und Sozialismus laufen auf die gleichen Dinge hinaus, es heißt nur anders und der Weg ist ein anderer.

Es ist widerlich, dass ich als ehrlicher Käufer mit Raubkopierern gleichgesetzt werde.
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sorry aber was hat den das weiterverkaufsverbot von gebrauchten software mit raubkopien zu tun.
ich glaube du verwechselst etwas.
es geht hier darum das man keine gebrauchte games und software verkaufen darf.
also gesagt das man uns abhängig mit neupreistitel machen möchte umso mehr gewinn zu erziehlen.
und genau wenn das der fahl ist werden es noch mehr raubkopierer geben, weil man dann sagt wenn ich mir das game schon nicht gebraucht kaufen darf
lade ich es mir dann halt vom internet runter, bevor ich 60 euro für ein spiel kaufe das es eigendlich nur 30 euro wert ist. so sehe ich das und nicht anders.
und von da her wird das raubkopieren noch mehr unterstützt.
 
Ich glaube kaum, dass sich das so durchsetzen wird. Der CEO von Gamestop ist einer der reichsten Männer auf diesem Drecksplaneten und im zweifelhaftesten Zweifelsfall des Zweifels wird der schon die richtigen Instanzen schmieren.
 
@Socke
Streng genommen gehört dir die Software tatsächlich nicht. An der Kasse erwirbst du afaik lediglich das Recht, die Software zu benutzen. Von dem her kann ich die Hersteller zumindest teilweise verstehen, gut finde ich das allerding ganz und garnicht.

Achja: INTERNATIONALE SOLIDARITÄÄÄ! ;)
 
Naja, so abwegig ist das ganze gar nicht, sondern wir können ja froh sein, dass es auf Jahre hin so kullant verlieft.

Beispiel Theme Musik. Mit dem kauf einer CD oder MP3 ist der Käufer auch nur berechtigt diese zu hören, das Lied selber gehört ihm aber trotzdem nicht. Will heißen, man darf halt nicht einfach ein Lied nehmen und es willkürlich verändern, beispiel mixen, oder neu vertonen und dann kommerziell vertreiben.

Nun werden die ersten gleich schreien und sagen, "aber ein Spiel verändere ich ja nicht". Richtig! Aber gehen wir mal ins Kino. Wir kaufen eine Karte, diese berechtigt einmalig einen Film anzuschauen. Versucht man diese Karte dann an jemanden anderen zu verkaufen kann man das zwar tun, aber dem 2. Käufer berechtigt das nicht auch den Film anzusehen.
Das funktioniert komischer weise in vielen Bereichen, sei ein dort wo man Eintrittskarten kauft, Fahrkarten. In der gängigen Unterhaltungsbranche ist es eigentlich üblich, dass man Dinge nur einmal erwirbt, bzw. einmal sehen darf. Für ein 2. mal muss man eben noch mal den Preis zahlen.

Nun wird es natürlich schwer einzugestehen, dass man PCs, Autos, Klamotten, Töpfe, Häuser etc. ja auch wieder verkaufen darf. Das liegt daran, dass es sich hierbei um Dinge handelt, die man ja fest anfassen kann.

Bei Filmen, Software, Musik, Spielen handelt es sich nun mal um geistiges Eigentum die halt in ihrer jetzigen physiaklischen Form eben auf BDs, CDs, DVDs festgehalten werden um diese vom Kunden auch nutzen zu können.

Ich verstehe da alle die jetzt aufschreien, aber in allen anderen Dienstleistungsunternehmen kann ich auch nichts für immer nutzen, schon gar nicht weiter verkaufen.

Ich will mal bei Musik bleiben. Will ich mir ein Konzert ansehen/-hören zahle ich dafür Geld. Will ich es noch mal sehen, zahl ich noch mal für die Karte.
Will ich mein Auto waschen, zahle ich dafür. Will ich es noch mal waschen, zahle ich noch einmal.
Will ich etwas essen, zahle ich dafür. Habe ich wieder hunger, muss ich noch mal was zahlen.

Frisör, Handwerker, Clowns, Stripper, egal wen oder was ich haben will, ich muss dafür zahlen.

Und bei Musik ist es ja auch nicht anders, läuf ein Lied im Radio oder TV, so zahlen die dafür. Nehmen halt nur das Geld über GEZ oder Werbung wieder ein.

Aber um mal wieder zurück zum Thema zu kommen und auch die Gemüter zu beruhigen, es geht erst mal grundsätzlich um den kommerziellen wiederverkauf. Dass wie im obrigen Fall in Ingenieurbür ein AutoCad verkauft geht nun mal nicht, dass sollte auch jede Firma wissen. Man darf als Firma keine Software weiter verkaufen.
Anders ist das bei Privatpersonen. Heißt Ebay wird vorerst weiterhin erhalten bleiben, aber Gamestop und Co. wird es wohl treffen.

Fakt ist und da sollten wir uns alle einig sein, nur um eine Lizenz nutzen zu können sind die Preise eindeutig zu hoch und da kommen wir direkt zum eigentlichen Problem, die DLC. Das ist nämlich nichts anderes, man nutzt nur eine Lizenz, hat aber nichts handfestes.
Man kann die heutigen DLC oder allgemein die digitalen Spiele mit den ersten offzielen MP3s vergleichen, diese waren am Anfang auch sehr eingeschränkt, wurde aber zum Glück aufgehoben und was ist, die Leute kaufen trotzdem. Ich glaub wenn die Industrie einsieht, dass wir als Nutzer zur Sicherheit auch Spiele oder Filme speichern dürfen (ist ja bei Filme teilweise schon der Fall) dann setzt sich auch hier der digitale Vertrieb durch so wie bei den MP3s.
Was die Qualität der Ware angeht dass ist ein anderes Thema, dass muss auch jeder für sich ausmachen (ich kauf mir nur bei komerziellen Scheiß vielleicht mal ne MP3, ansonsten nur CDs, Filme sowieso nur als BD allein der Qualität wegen).

So, Standpunkt Ende. Danke fürs lesen.
 
@KGS
Ich gebe dir vollkommen Recht! Geht das so weiter mach ich es auch so wie User Buema und kaufe verstärkt Gebraucht Retro Games oder höre ganz auf.

Die Ami´s haben doch´ nen Schuß weg oder? Ich könnte wetten das da an die Richter gewisse Bestechungsgelder von Großkotz Firmen wie EA für ein solches total hirnverbrantes Urteil geflossen sind.

@ GameFreakSeba
Ach dat is noch gar nix. Haste gestern von ARD den Bericht so ca. 19:40 Uhr gesehen, was da in den USA wegen Obama mit den Nachrichten Sendern abgeht?^^ Die eine Hälfte vom Volk will nur das glauben was FoxNews sagt und die andere nur das was CNN sagt.^^ Da gibt es richtig fanatische FoxNews und CNN Fangruppen, die ihren jeweiligen Lieblingssender heilig sprechen.^^ Anscheinend is die Volksverblödung in den USA schon 100fach schlimmer als bei uns hier, was letztenendes auch ein solches völlig blödes Urteil zum Gebrauchtmarkt erklären würde. ;-D
 
ach amerikanische bezirksgerichte haben schon so manches seltsame urteil gefällt - und die werden alle in höheren instanzen wieder aufgehoben. so dürfte es in diesem fall ebenso sein. die industrie freut sich hier wohl wiedermal zu früh.
 
@Ronma
da hast du recht, wobei man sagen muss, dass cnn absolut unabhängige qualitätsnachrichten bringt und fox news - naja die amerikanische bildzeitung ist.
 
Wir leben jetzt schon zur Hälfte in der ehemaligen Horrorvision der Zukunft: Enteignung, Vernetzung und Verlust von Privatsphäre, Gleichschaltung, Verschiebung der Machtstrukturen hin zur Dominanz von Konzernen, zunehmend sterile Lebensführung...

Die oberflächliche Freiheit des Internets versklavt uns in der Konsequenz medial.


@piko
Es ist schon richtig, dass der Kauf von Software im Prinzip ein Erwerb der Nutzungslizenz darstellt. Interessanterweise legen das die Firmen immer so aus, wie es ihnen gerade passt. Das nennt man dann "an die Hardware gebunden". Probier mal bspw. einen neuen Dongle von Steinberg zu erhalten, wenn du deinen mit Lizenz verloren hast. Wenn du dann darauf pochst, dass die Lizenz ja an den Erwerb (sprich: den Beleg) gebunden ist, dann halten die sich ihre Ohren zu und sagen "La la la laaaa laaa".
 
rost 83
Es geht nicht darum, dass ich an etwas Eigentum erwerben will, denn das geht bei Software naturgemäß nicht. Es geht darum, dass es völlig normal und legal ist, die in Datenträgern verkörperte Software nach Gebrauch zusammen mit Dokumentation und Verpackung weiterzuverkaufen, das Nutzungsrecht ist übertragbar. Der Wunsch nach totaler Kontrolle des Herstellers ist kommerziell verständlich, er findet aber sein Ende in diesem Gesetz "First Sale Doctrine" oder eben "Erschöpfungsgrundsatz".

AutoCad hat natürlich dann Recht, wenn der Händler für Neuware kein autorisierter Distributor ist, dann verstößt er gegen ein Vertriebsrecht bzw. eine Vertriebslizenz. Das mit dem Verstoß gegen Vertriebsrechte ist aber hier wohl nicht das Problem. Hier wird gegen einen fundamentalen Urheberrechtsgrundsatz vorgegangen, der es erlaubt, Gebrauchtware weiterzuveräußern.

Der Hersteller darf nicht ewig über tonnenweise Instanzen und weitere Stationen ein Veräußerungsverbot verhängen, das widerspricht nämlich dem europäischen Urheberrecht und eben dem Erschöpfugnsgrundsatz.

Wenn man die Software weitergeben kann zusammen mit Handbuch etc., dann spricht auch nichts dagegen, dass man dafür kassieren kann. Schließlich hat das Paket ja noch einen Restwert und man selber als Privatkunde oder auch als Händler kann dieses "Unterhaltungserlebnis" dann wirksam einem neuen Käufer zur Verfügung stellen. Mit der Eintrittskarten-Nummer" funktioniert das nicht so gut, denn nicht jeder kann eine solche Örtlichkeit bereitstellen mit entsprechender Beschallung und weiteren Zusatz-Einrichtungen, diese Leistung "Kino-Erlebnis" ist schlecht übertragbar, weil sie nicht von jedem erbracht werden kann. Hier ist die Leistung dann "verbraucht", gebraucht kann man dann nicht mehr sagen, denn man kann sie ja als "Konsument" niemand weiterem zur Verfügung stellen.

Bei Games oder Musik etc. geht es eben um Waren, die (auch) auf optischen Datenträgern daherkommen. Und die Abspielgeräte dafür sind in so vielen Haushalten vorhanden, dass einer Wiederholung des "Erlebnisses" des Erstpielers durch andere Spieler nichts im Wege steht. Und die Erlaubnis dazu wird eben dann nicht über Eintrittskarten nachgewiesen, sondern normalerweise über das korrekte Vorhandensein von Datenträger, Verpackung, Handbuch, ggf. Lizenzschlüssel und -zertifikat.

Jeder Hersteller, der sich Mechanismen ausdenkt, mit denen er die Übertragung seiner Nutzungsrechte ausschaltet oder unmöglich macht, sollte sich darüber im klaren sein, dass er dadurch seinem Erstkäufer die Möglichkeit zu Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung abschneidet und dadurch schnellen, zügigen Neukonsum verhindert und ausbremst. Ob die Kunden das mögen oder dann lieber sehr viel länger warten.
Mal schauen, was der Effekt sein wird.
 
Der Vergleich mit der Kinokarte hinkt !

Denn ich bezahle einen angemessenen Preis dafür das ich den Film einmal auf eine Art und Weise und in einem entsprechenden Umfeld erleben darf, wie es mir zuhause nicht möglich ist.

Ist das bei Software genauso ?

Weiterhin setzt sich der Preis der Kinokarte aus mehreren Faktoren zusammen....

Kosten für den Film
Kosten für die Technik des Kinos (Geräte)
Kosten für das Kino (Stühle, Haus)
Kosten Energie
Kosten Personal

Da kommt als eigentlicher Preis für den Film nur ein geradezu lächerlicher Betrag zusammen den ich für das einmalige Anschauen entrichte.

Bei Kosten von teilweise 100-200 Mio. in der Produktion schon komisch wenn man sich die Kosten der Softwareentwicklung ansieht.

Bei Software ist das lustigerweise anders, und einige Leutchen reden sich das wieder schön...

Ich bezahle einen Mordsmässig teuren Preis !
Und das bei Software die sich im Idealfall auch Millionenfach verkauft.
(ähnlich wie ein Film sich zum Erfolg oder zum Flop entwickeln kann)
Ich soll aber lustigerweise kaum Rechte haben für die Stange Geld die dafür gelatzt wird.

Würde mich die Software 1-2 Euro kosten + Verpackungskosten (für einmalige Nutzung), oder 5-10,-€ wenn ich es normal nutzen, jedoch nicht weiterverkaufen darf, ist es wieder etwas anderes.
Dann würde sich vermutlich auch kaum jemand beschweren.

Es ist aber einfach so das ungeheuer viel Geld bezahlt wird, dafür das man anschliessend auf Gedeih und Verderb dem Hersteller ausgeliefert sein soll.
Das steht in keinem Verhältnis.

Also wird eher umgedreht ein Schuh draus, im Kino geht es doch auch zu angemessenen Preisen für beschränkte Nutzungsrechte.

Warum nicht in der Softwarebranche ???


MfG

Buema
 
@ powerpack

"...wobei man sagen muss, dass cnn absolut unabhängige qualitätsnachrichten bringt und fox news - naja die amerikanische bildzeitung ist."

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Umso erschreckender die Berichterstattung gestern das wohl CNN 40% Zuschauerrückgang und FoxNews aber wohl 50% Zuschauer Anstieg haben soll. Da frage ich mich, wie geht das und wo kommen die 10% jetzt her? Wer schaut das? Was zählen die bei den Quoten alles mit? Da stimmt es mich schon fröhlich das wenigstens in Deutschland das "Bild" lesen immer mehr abnimmt. So ein Schmierblatt kann man gleich nur am "Ballermann" in Mallorca verkaufen, denn genau dort lungert auch die eigentliche Zielgruppe rum. Olé Olé Olé schreiend mit dem Kopf gegen die Wand rennende Planlose Leute, die denken das ganze Leben wäre nur Party, Party, Party. So der Typ Mensch ala Nadel oder Paris Hilton. Verachtenswert eben.^^
 
Heftig... das Ganze kann doch eigentlich nicht sein.

Branchenanalyst & -experte Mr. Pachter meinte selbst noch vor einigen Pach-AttackFolgen, als er per Mail darauf angesprochen wurde, dass sowas -auch dank des angesprochenen Gesetzes und der jahrzehntelangen Praxis- eigentlich in den USA nicht möglich sein dürfte den Weiterverkauf von Gebrauchtspielen perse zu verbieten.

So kann man sich irren. :(
 
rost_83
Zwar kann ich mit dem kauf einer Eintrittskarte das Konzert nur 1 mal anschauen, und muß für ein weiteres erneut bezahlen, wen ich mir aber eine CD kaufe, kann ich diese so oft anhören wie ich will. Von daher kann man das nicht miteinander vergleichen.



Ich glaube nicht das man damit durchkommt.
Das dürfte schon bald wieder gekippt werden.
 
@Buema
genau so ist es: wenn man 12-15 EUR für einen Film zahlt mit tollem Klang und Riesenleinwand, Bedienung, super komfortablen Sitzplatz, klimatisiert bzw. geheizt etc. dann könnte man das bei Games auch so machen. 15 EUR für einen Neutitel kurz nach Release für einmal Durchzocken. Ich glaube nicht, dass da so viele "nein" sagen würden.

Oder von mir aus 20 EUR für einen Neutitel, der Download dann so abgesichert, dass man ihn als Käufer nur zwei/drei Wochen überhaupt nutzen kann, bevor er verfällt. Nach erlebter Endsequenz bleiben einem noch zwei/drei Durchspielversuche, um evtl. Bonuscontent wie neue Kostüme, bessere Waffen etc. zu nutzen. Sobald der Durchspielcounter auf drei oder vier hoch ist oder die Nutzungszeit abgelaufen ist, verfällt die Nutzungsmöglichkeit.

Manche Games wären sogar ungefähr so schnell durchgezockt wie eine Spielfilmlänge. :D "God of War Chains of Olympus" vs. "Ben Hur": Auf geht's, die Zeit läuft. Und während in Kino 1 noch nach dem Wagenrennen Messalas geschundene Reste für Ben Hur aufgebahrt werden für eine letzte Unterhaltung, werden nebenan am Datenterminal schon wieder Medusen und Harpyien verprügelt und mit Fährmann Charon kurzer Prozess gemacht.

Aber es ist vergleichbar, nur dass man nicht mehrere Hundert Leute interaktiv an einer Leinwand ein Spiel daddeln lassen kann, der Film ist halt auf reinen Konsum ausgerichtet ohne eigene Interaktion.

Aber wie gesagt: Bezirksgericht. Nicht die letzte Instanz. Mal ehrlich, die Amerikaner sind doch normalerweise so ein stolzes Volk, das gegen die Beschneidung von Rechten vorgeht. Wo ist hier der geballte Aufruhr? Um es mti den Worten von Hape Kerkeling aus seinem "Hurz" Sketch zu sagen: ich unterstelle mal "kein Zugang".
 
Mädels Mädels...es gibt darüber bei uns längst Urteile.
Und dieses besagen (von sehr speziellen Ausnahmen abgesehen) das gebrauchte SW (die man in physikalischer Form gekauft hat, bei Steam-Käufen sieht es anders aus) jederzeit weiterverkauft werden kann.
Daran konnte nicht mal MS was drehen (und die haben es mehrmals versucht).
Diese Urteile sind auch der Grund warum man hier OEM-Versionen ohne HW-Anhängsel bzw. überhaupt verkaufen darf und SystemBulider Versionen einfach so weiterverkauft werden dürfen.
 
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