BPjM: Die Indizierungen im März 2015

Geschützt wird dadurch eh niemand. Die Kids wissen auch so wie sie an die Games kommen und der Reiz gerade solche Spiele zu besitzen wird ja durch das Verbot sogar noch größer.

Ich denke am sinnvollsten ist es in Zeiten der Allzeitverfügbarkeit von Medien gewalthaltige Spiele betont zu bagatellisieren, weil sie eben sind was sie sind - Spiele. Die Medienpädagogik zielt ja auch eher auf einen routinierten Umgang mit Medien ab, als auf Verbote. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, wenn Entwickler grundsätzlich auf besondere Geschmacklosigkeiten wie Folterszenen, Zivilistenmord etc. verzichten würden. Das braucht ein 12jähriger genauso wenig wie ein 25jähriger.
 
Unnötiger Verein, weil es die PEGI gibt und darum eigentlich keine Berechtigung für eine Prüfung durch die BPjM besteht, Der mal wieder unser aller Steuergelder kostet!

PEGI und BPjM haben nicht viel miteinander zu tun. Das eine ist ein Age Rating Board, das andere eine untergeordnete Behörde des Bundesamts für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die BPjM vergibt keine Alterskennzeichen sondern prüft Inhalte auf strafrechtliche Relevanz.

Der Vergleich der ziehen würde, wäre "Die USK ist ein unnötiger Verein, denn wir haben ja PEGI." Die USK wird jedoch nicht steuerlich finanziert, sondern von der Spieleindustrie. Publisher müssen für jedes USK-Gutachten bezahlen. Ergo: Keine Steuerverschwendung.
 
Wie ist dann Eigtl bei der Collection von GoW für die One die kommen Soll ?
 
PEGI und BPjM haben nicht viel miteinander zu tun. Das eine ist ein Age Rating Board, das andere eine untergeordnete Behörde des Bundesamts für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die BPjM vergibt keine Alterskennzeichen sondern prüft Inhalte auf strafrechtliche Relevanz.

Der Vergleich der ziehen würde, wäre "Die USK ist ein unnötiger Verein, denn wir haben ja PEGI." Die USK wird jedoch nicht steuerlich finanziert, sondern von der Spieleindustrie. Publisher müssen für jedes USK-Gutachten bezahlen. Ergo: Keine Steuerverschwendung.

Darauf gehst du ein, weil du da hintergrundwissen mit einbringen kannst aber die restlichen Totschlagargumente lässt du so stehen? :rolleyes:
 
Ripchen, es ist mir sehr wohl klar das die PEGI nur ein Rating ist, aber ich denke die Leute dahinter verstehen ihr Handwerk und darum finde ich sehr wohl das es Aussagekräftig genug ist. Und von wegen Strafrechtlich und nicht. Dann erkläre mir mal was an The Evil Within so anders ist als an Dying Light? Ich finde sogar das es bei The Evil Within zum Teil mehr abgeht als bei Dying Light. Womit wird das also begründet, warum sagt die BPjM ja zu The Evil Within und nein zu Dying Light?
Aber stimmt ja, Gleich ist nicht Gleich in Deutschland, hier wird immer gern mit zweierlei Maß gemessen. Ganz so wie beim kleinen Steuerhinterzieher von 1500,- und Uli Hoeneß. Der mit 1500,- bekommt hier 5 Jahre Haft ohne Bewährung und ein Hoeneß der Millionen hinter zogen hat, läuft erst mal noch ein halbes Jahr in Freiheit rum und ist nach nur 7 Monaten wieder draußen.
Diese Doppelmoral kotzt mich so was von an. Und ganz genau so wird es bei Games und Filmen auch gemacht.
 
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Ein klein bisschen sollte man da schon differenzieren. Die BPjM prüft ja unter anderem auch, ob ein Spiel strafrechtlich relevant ist. Sprich: Sind verbotene Symbole (typischerweise Nazi-Symbole), gewaltverherrlichende Elemente o.Ä. im Spiel enthalten. Ist dies der Fall, verstößt das Spiel gegen Gesetze und es geht kein Weg an einem Verbot vorbei. Das kann man auch durchaus blöd finden, lässt sich aber leider nicht ändern. In dem Fall fällt auch das Argument, dass irgendwer bevormundet wird schlicht weg.

Jetzt aber zum Problem: Ich würde mal so frei aus dem Bauch heraus schätzen, dass solch gesetzeswidrige Dinge vielleicht in 10 % der indizierten Spiele eine Rolle spielen. Damit bleiben aber dann auch 90 % Spiele, die einfach aufgrund zu hoher Gewalt, eines hässlichen Covers oder weil der Prüfer einen kalten Kaffee hatte indiziert werden. WENN ein Spiel strafrechtlich unbedenklich ist, DARF einem erwachsenen Menschen nicht der Zugang verwehrt werden. Und das ist effektiv der Fall, wenn die Spiele keine Altersfreigabe bekommen. Man kann sie irgendwie online kaufen, man kann sie auch legal kaufen, aber auf welche Kosten? Man muss zuerst suchen, im Zweifel mehr zahlen und auch noch ewig warten bis das Spiel kommt. Und wenn man den Jackpot zieht, darf man dann auch noch beim Zoll vortanzen.

Jugendschutz ist sehr wichtig, allerdings kann es nicht funktionieren indem man einfach besonders böse Spiele blockt. Auch das Argument, dass Kinder dann im Laden auf die Cover gucken können, ist so ein Schwachsinn. Wie Psycho sagt: Rote Hülle und gut. Das geilste ist ja, was alles für Filme in den Regalen gängiger Elektromärkte rumsteht... Titten, Ärsche und Leichen wo man hinschaut, aber Dying Light verstört Kinder... dass ich nicht lache.

Zumal es dann ja auch immer dazu kommt, dass solche Spiele nicht auf Steam, XBL oder sonst wo gekauft werden können. Und wenn, dann auch wieder nur über Umwege.

Unterm Strich also: Gesetzeswidrige Dinge können wir nicht schönreden, alles andere DARF uns erwachsenen Menschen nicht vorenthalten werden. Dass die Argumente von wegen Kinder kommen dann aber ran gebracht werden, zeugt doch leider nur davon, dass die Entscheider an ihrem eigenen System scheitern.
 
Darauf gehst du ein, weil du da hintergrundwissen mit einbringen kannst aber die restlichen Totschlagargumente lässt du so stehen? :rolleyes:

Ich werde mich in den kommenden Tagen mit den restlichen "Todschlagargumenten" in einem Special/einem Kommentar auseinandersetzen. Wie du schon sagst habe ich da ein wenig Hintergrundwissen und Kontakte zu Vorspielern der USK und Leuten, die schon mal in solchen Gremien saßen.
 
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